Was ist der Unternehmerschein?
„Unternehmerschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis der fachlichen Eignung, den Sie für eine Genehmigung im Taxi- oder Mietwagenverkehr brauchen. Sie erwerben ihn mit der Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Prüfung heißt auch Sach- und Fachkundeprüfung, Taxiprüfung oder „kleine Fachkunde“. Rechtsgrundlage sind das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Berufszugangsverordnung (PBZugV).
Die Prüfung gilt für Taxi und Mietwagen gemeinsam: Mit der bestandenen Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr können Sie ein Unternehmen in beiden Bereichen führen. Für Busse und für Lkw gibt es eigene Prüfungen, siehe unsere Ratgeber zur Fachkundeprüfung Omnibus und zur Verkehrsleiter-Prüfung im Güterkraftverkehr.
Wer braucht den Unternehmerschein – auch für Uber?
Jedes Taxi- und jedes Mietwagenunternehmen braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung gibt es nur, wenn der Unternehmer selbst oder die Person, die die Geschäfte führt, fachlich geeignet ist (§ 13 PBefG). Bei einer GmbH genügt es also, wenn der Geschäftsführer die Fachkunde hat.
Uber, Bolt & Co.
Fahrdienst-Apps wie Uber oder Bolt vermitteln in Deutschland Fahrten an Taxi- und Mietwagenunternehmen mit eigener Genehmigung. Wer selbstständig über eine solche Plattform fahren will, gründet deshalb in aller Regel ein Mietwagenunternehmen und braucht dafür den Unternehmerschein. Wer bei einem solchen Unternehmen angestellt fährt, braucht ihn nicht, wohl aber den P-Schein.
Taxi oder Mietwagen: die Unterschiede
Die Prüfung ist dieselbe, das Geschäft nicht. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen:
| Taxi | Mietwagen | |
|---|---|---|
| Aufträge | Bereithalten an Taxiständen; Fahrgäste können auch unterwegs zusteigen | Nur Aufträge, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind |
| Nach der Fahrt | Keine Rückkehrpflicht | Zurück zum Betriebssitz, außer es liegt schon ein neuer Auftrag vor |
| Preise | Taxitarif der Behörde, Beförderungspflicht im Pflichtfahrgebiet | Frei vereinbar; die Behörde kann Mindestentgelte festlegen. Keine Beförderungspflicht |
| Auftritt | Taxischild und Taxi-Merkmale | Darf nicht mit einem Taxi verwechselt werden können |
| Genehmigungen | Die Zahl kann begrenzt werden, damit das örtliche Taxigewerbe funktionsfähig bleibt; dann zählt die Reihenfolge der Anträge. Neubewerber erhalten die Genehmigung zunächst für zwei Jahre. | Keine Begrenzung wie beim Taxi; in Städten über 100.000 Einwohnern kann die Behörde zusätzliche Vorgaben machen |
Voraussetzungen für die Genehmigung
- Zuverlässigkeit von Unternehmer und Geschäftsführung. Üblich sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital und Reserven von mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis über eine Eigenkapitalbescheinigung, z. B. von einem Steuerberater oder einer Bank (höchstens ein Jahr alt), und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft (höchstens drei Monate alt).
- Fachliche Eignung: der Unternehmerschein, also die bestandene Fachkundeprüfung.
- Betriebssitz im Inland, bei Mietwagen mit Stellplätzen für die Fahrzeuge.
Die Genehmigung erteilt nicht die IHK, sondern die Genehmigungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sie gilt höchstens fünf Jahre. Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelnen verlangt, erfahren Sie dort.
Ablauf der Prüfung: Teile, Dauer, Bestehen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Es gibt bundesweit einheitlich 150 Punkte; die Gewichtung legt § 4 PBZugV fest:
| Teil | Inhalt | Dauer | Punkte |
|---|---|---|---|
| Teil 1 (schriftlich) | Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen | 1 Stunde | 60 (40 %) |
| Teil 2 (schriftlich) | Fallstudie mit offenen Fragen, u. a. Rechenaufgaben zu Kosten und Kalkulation | 1 Stunde | 52,5 (35 %) |
| Mündliche Prüfung | nur wenn nötig (siehe unten) | max. 30 Minuten | 37,5 (25 %) |
Erlaubt ist nur ein Taschenrechner ohne Internet- und Kommunikationsfunktion; Handys sind verboten. Geprüft wird ausschließlich auf Deutsch.
Wann ist die Prüfung bestanden?
- Insgesamt mindestens 90 von 150 Punkten (60 %).
- In jedem Teil mindestens 50 %: 30 Punkte in Teil 1, 26,25 in Teil 2 und gegebenenfalls 18,75 in der mündlichen Prüfung.
- Liegt ein schriftlicher Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung findet dann nicht statt.
- Wer in den beiden schriftlichen Teilen zusammen schon 90 Punkte erreicht (von 112,5 möglichen), ist von der mündlichen Prüfung befreit.
Prüfungsinhalte im Taxi- und Mietwagenverkehr
Was Sie wissen müssen, legt Anlage 3 der PBZugV fest. Die IHKs beschreiben den Stoff zusätzlich in einem gemeinsamen Orientierungsrahmen.
| Sachgebiet | Beispiele |
|---|---|
| Recht | Personenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Grundzüge des Beförderungsvertrags- und des Steuerrechts |
| Kaufmännische und finanzielle Führung | Zahlungsverkehr, Beförderungsentgelte und Tarife, Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens, Buchführung, Versicherungen |
| Technischer Betrieb | Zulassung und Betrieb, Ausrüstung und Beschaffenheit, Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge, Bereitstellung, Funk und Telefon |
| Verkehrssicherheit und Umweltschutz | Unfallverhütung, Umweltschutz bei Nutzung und Wartung der Fahrzeuge |
| Grenzüberschreitender Verkehr | Beförderungsrecht der Nachbarstaaten, Pass- und Zollvorschriften, Beförderungsdokumente |
Anmeldung, Kosten und Termine
- Zuständig ist die IHK an Ihrem Wohnsitz.
- Voraussetzungen: keine. Eine Kurspflicht gibt es nicht.
- Gebühr: je nach IHK rund 170 bis 245 Euro (Stichprobe Oktober 2026, z. B. Braunschweig 170 €, Frankfurt 225 €, Rostock 240 €). Wer kurz vor dem Termin absagt, zahlt bei manchen IHKs trotzdem die Hälfte. Für eine Wiederholung zahlen Sie die Gebühr erneut.
- Termine: Manche IHKs prüfen fast monatlich, andere nur wenige Male im Jahr, und einzelne Termine sind schnell ausgebucht. Melden Sie sich deshalb früh an, je nach IHK online oder per Formular.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Taxen- und Mietwagenverkehr. Sie legen sie mit Ihrem Antrag der Genehmigungsbehörde vor.
Unternehmerschein ohne Prüfung?
Das geht, allerdings nur in engen Grenzen:
- Leitende Tätigkeit: Wer mindestens drei Jahre leitend in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen tätig war, kann die fachliche Eignung so nachweisen (§ 7 PBZugV). Die Tätigkeit muss die Prüfungsinhalte abgedeckt haben und darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die IHK an Ihrem Wohnsitz prüft die Unterlagen und kann zusätzlich ein Beurteilungsgespräch führen.
- Ältere Berufsabschlüsse: Bestimmte Abschlüsse gelten als Fachkundeprüfung, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat (§ 6 PBZugV). Ob Ihr Abschluss dazugehört, sagt Ihnen die IHK.
Die Arbeit als angestellter Fahrer zählt in der Regel nicht als leitende Tätigkeit. Auch eine Kursteilnahme ersetzt die Prüfung nicht.
So bereiten Sie sich vor
Einen Kurs schreibt niemand vor. Entscheidend ist, dass Sie Fragen, Fallstudie und Rechenaufgaben in der knappen Zeit sicher lösen, denn eine Stunde je Teil ist nicht viel. Bewährt hat sich:
- Früh anmelden: Termine sind teils ausgebucht, und nach der Prüfung folgt erst noch das Genehmigungsverfahren.
- Rechnen üben: Teil 2 verlangt Kalkulationen, z. B. zu Kosten, Abschreibung und Zinsen.
- Unter Zeitdruck üben: komplette Probeprüfungen mit Uhr, nicht nur einzelne Fragen.
- Auf 90 Punkte schriftlich zielen: Dann entfällt die mündliche Prüfung.
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