Ratgeber · Stand Oktober 2026

Unternehmerschein für Taxi und Mietwagen: die IHK-Fachkundeprüfung erklärt

Wer ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen will, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Voraussetzung dafür ist unter anderem der „Unternehmerschein“, also die bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK. Hier finden Sie Ablauf, Dauer, Kosten und Voraussetzungen und erfahren, wann es auch ohne Prüfung geht.

Was ist der Unternehmerschein?

„Unternehmerschein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für den Nachweis der fachlichen Eignung, den Sie für eine Genehmigung im Taxi- oder Mietwagenverkehr brauchen. Sie erwerben ihn mit der Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Prüfung heißt auch Sach- und Fachkundeprüfung, Taxiprüfung oder „kleine Fachkunde“. Rechtsgrundlage sind das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Berufszugangsverordnung (PBZugV).

Die Prüfung gilt für Taxi und Mietwagen gemeinsam: Mit der bestandenen Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr können Sie ein Unternehmen in beiden Bereichen führen. Für Busse und für Lkw gibt es eigene Prüfungen, siehe unsere Ratgeber zur Fachkundeprüfung Omnibus und zur Verkehrsleiter-Prüfung im Güterkraftverkehr.

Nicht verwechseln: Der „P-Schein“ (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) erlaubt Ihnen, Fahrgäste zu fahren, und wird von der Fahrerlaubnisbehörde erteilt. Der Unternehmerschein ist die Voraussetzung, ein Unternehmen zu führen. Wer im eigenen Betrieb selbst fährt, braucht beides.

Wer braucht den Unternehmerschein – auch für Uber?

Jedes Taxi- und jedes Mietwagenunternehmen braucht eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Genehmigung gibt es nur, wenn der Unternehmer selbst oder die Person, die die Geschäfte führt, fachlich geeignet ist (§ 13 PBefG). Bei einer GmbH genügt es also, wenn der Geschäftsführer die Fachkunde hat.

Uber, Bolt & Co.

Fahrdienst-Apps wie Uber oder Bolt vermitteln in Deutschland Fahrten an Taxi- und Mietwagenunternehmen mit eigener Genehmigung. Wer selbstständig über eine solche Plattform fahren will, gründet deshalb in aller Regel ein Mietwagenunternehmen und braucht dafür den Unternehmerschein. Wer bei einem solchen Unternehmen angestellt fährt, braucht ihn nicht, wohl aber den P-Schein.

Taxi oder Mietwagen: die Unterschiede

Die Prüfung ist dieselbe, das Geschäft nicht. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen:

TaxiMietwagen
AufträgeBereithalten an Taxiständen; Fahrgäste können auch unterwegs zusteigenNur Aufträge, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind
Nach der FahrtKeine RückkehrpflichtZurück zum Betriebssitz, außer es liegt schon ein neuer Auftrag vor
PreiseTaxitarif der Behörde, Beförderungspflicht im PflichtfahrgebietFrei vereinbar; die Behörde kann Mindestentgelte festlegen. Keine Beförderungspflicht
AuftrittTaxischild und Taxi-MerkmaleDarf nicht mit einem Taxi verwechselt werden können
GenehmigungenDie Zahl kann begrenzt werden, damit das örtliche Taxigewerbe funktionsfähig bleibt; dann zählt die Reihenfolge der Anträge. Neubewerber erhalten die Genehmigung zunächst für zwei Jahre.Keine Begrenzung wie beim Taxi; in Städten über 100.000 Einwohnern kann die Behörde zusätzliche Vorgaben machen

Voraussetzungen für die Genehmigung

  1. Zuverlässigkeit von Unternehmer und Geschäftsführung. Üblich sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  2. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital und Reserven von mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug. Nachweis über eine Eigenkapitalbescheinigung, z. B. von einem Steuerberater oder einer Bank (höchstens ein Jahr alt), und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft (höchstens drei Monate alt).
  3. Fachliche Eignung: der Unternehmerschein, also die bestandene Fachkundeprüfung.
  4. Betriebssitz im Inland, bei Mietwagen mit Stellplätzen für die Fahrzeuge.

Die Genehmigung erteilt nicht die IHK, sondern die Genehmigungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Sie gilt höchstens fünf Jahre. Welche Unterlagen Ihre Behörde im Einzelnen verlangt, erfahren Sie dort.

Ablauf der Prüfung: Teile, Dauer, Bestehen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einer mündlichen Ergänzungsprüfung. Es gibt bundesweit einheitlich 150 Punkte; die Gewichtung legt § 4 PBZugV fest:

TeilInhaltDauerPunkte
Teil 1 (schriftlich)Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen1 Stunde60 (40 %)
Teil 2 (schriftlich)Fallstudie mit offenen Fragen, u. a. Rechenaufgaben zu Kosten und Kalkulation1 Stunde52,5 (35 %)
Mündliche Prüfungnur wenn nötig (siehe unten)max. 30 Minuten37,5 (25 %)

Erlaubt ist nur ein Taschenrechner ohne Internet- und Kommunikationsfunktion; Handys sind verboten. Geprüft wird ausschließlich auf Deutsch.

Wann ist die Prüfung bestanden?

  • Insgesamt mindestens 90 von 150 Punkten (60 %).
  • In jedem Teil mindestens 50 %: 30 Punkte in Teil 1, 26,25 in Teil 2 und gegebenenfalls 18,75 in der mündlichen Prüfung.
  • Liegt ein schriftlicher Teil unter 50 %, ist die Prüfung nicht bestanden. Eine mündliche Prüfung findet dann nicht statt.
  • Wer in den beiden schriftlichen Teilen zusammen schon 90 Punkte erreicht (von 112,5 möglichen), ist von der mündlichen Prüfung befreit.

Prüfungsinhalte im Taxi- und Mietwagenverkehr

Was Sie wissen müssen, legt Anlage 3 der PBZugV fest. Die IHKs beschreiben den Stoff zusätzlich in einem gemeinsamen Orientierungsrahmen.

SachgebietBeispiele
RechtPersonenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Grundzüge des Beförderungsvertrags- und des Steuerrechts
Kaufmännische und finanzielle FührungZahlungsverkehr, Beförderungsentgelte und Tarife, Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens, Buchführung, Versicherungen
Technischer BetriebZulassung und Betrieb, Ausrüstung und Beschaffenheit, Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge, Bereitstellung, Funk und Telefon
Verkehrssicherheit und UmweltschutzUnfallverhütung, Umweltschutz bei Nutzung und Wartung der Fahrzeuge
Grenzüberschreitender VerkehrBeförderungsrecht der Nachbarstaaten, Pass- und Zollvorschriften, Beförderungsdokumente

Anmeldung, Kosten und Termine

  • Zuständig ist die IHK an Ihrem Wohnsitz.
  • Voraussetzungen: keine. Eine Kurspflicht gibt es nicht.
  • Gebühr: je nach IHK rund 170 bis 245 Euro (Stichprobe Oktober 2026, z. B. Braunschweig 170 €, Frankfurt 225 €, Rostock 240 €). Wer kurz vor dem Termin absagt, zahlt bei manchen IHKs trotzdem die Hälfte. Für eine Wiederholung zahlen Sie die Gebühr erneut.
  • Termine: Manche IHKs prüfen fast monatlich, andere nur wenige Male im Jahr, und einzelne Termine sind schnell ausgebucht. Melden Sie sich deshalb früh an, je nach IHK online oder per Formular.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Taxen- und Mietwagenverkehr. Sie legen sie mit Ihrem Antrag der Genehmigungsbehörde vor.

Unternehmerschein ohne Prüfung?

Das geht, allerdings nur in engen Grenzen:

  • Leitende Tätigkeit: Wer mindestens drei Jahre leitend in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen tätig war, kann die fachliche Eignung so nachweisen (§ 7 PBZugV). Die Tätigkeit muss die Prüfungsinhalte abgedeckt haben und darf bei Antragstellung höchstens zwei Jahre zurückliegen. Die IHK an Ihrem Wohnsitz prüft die Unterlagen und kann zusätzlich ein Beurteilungsgespräch führen.
  • Ältere Berufsabschlüsse: Bestimmte Abschlüsse gelten als Fachkundeprüfung, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen hat (§ 6 PBZugV). Ob Ihr Abschluss dazugehört, sagt Ihnen die IHK.

Die Arbeit als angestellter Fahrer zählt in der Regel nicht als leitende Tätigkeit. Auch eine Kursteilnahme ersetzt die Prüfung nicht.

So bereiten Sie sich vor

Einen Kurs schreibt niemand vor. Entscheidend ist, dass Sie Fragen, Fallstudie und Rechenaufgaben in der knappen Zeit sicher lösen, denn eine Stunde je Teil ist nicht viel. Bewährt hat sich:

  1. Früh anmelden: Termine sind teils ausgebucht, und nach der Prüfung folgt erst noch das Genehmigungsverfahren.
  2. Rechnen üben: Teil 2 verlangt Kalkulationen, z. B. zu Kosten, Abschreibung und Zinsen.
  3. Unter Zeitdruck üben: komplette Probeprüfungen mit Uhr, nicht nur einzelne Fragen.
  4. Auf 90 Punkte schriftlich zielen: Dann entfällt die mündliche Prüfung.

Die quickz Academy bereitet Sie mit dem Komplettpaket aus Videokurs (43 Lernvideos, über 7 Stunden), E-Book und Lern-App vor. Die App enthält 650+ Prüfungsfragen und 9 Trainingsmodi, darunter Kaufmännisches Rechnen, Kostenkalkulation, Kassenbuch und einen Prüfungssimulator.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest. In einer Stichprobe vom Oktober 2026 lag sie zwischen rund 170 und 245 Euro. Hinzu kommen die Gebühr der Genehmigungsbehörde und die Kosten für Nachweise wie Führungszeugnis und Eigenkapitalbescheinigung.

Die beiden schriftlichen Teile dauern je eine Stunde. Die mündliche Prüfung gibt es nur, wenn sie nötig ist. Sie dauert höchstens 30 Minuten und findet meist an einem eigenen Termin statt.

Mit mindestens 90 von 150 Punkten (60 Prozent) und mindestens 50 Prozent in jedem Prüfungsteil. Wer schon in den beiden schriftlichen Teilen zusammen 90 Punkte erreicht, muss nicht in die mündliche Prüfung.

Nur ein Taschenrechner ohne Internet- und Kommunikationsfunktion. Handys sind verboten. Geprüft wird ausschließlich auf Deutsch.

Ja. Es gibt eine gemeinsame Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr, und die Bescheinigung gilt für beide Bereiche.

Wenn Sie selbstständig fahren wollen, ja. Uber und ähnliche Plattformen arbeiten in Deutschland mit Mietwagen- und Taxiunternehmen, die eine eigene Genehmigung haben. Als angestellter Fahrer brauchen Sie keinen Unternehmerschein, wohl aber den P-Schein.

Ja, mit mindestens drei Jahren leitender Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die bei Antragstellung höchstens zwei Jahre zurückliegt. In Altfällen kann auch ein anerkannter Berufsabschluss reichen. Darüber entscheidet die IHK.

Bei der IHK an Ihrem Wohnsitz. Je nach IHK melden Sie sich online oder per Formular an.

Nein. Für die Fachkundeprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen und keine Kurspflicht.

Quellen (abgerufen am 30.10.2026)

Alle Angaben ohne Gewähr. Gebühren, Termine und Anmeldefristen legt jede IHK selbst fest – maßgeblich ist die Auskunft der für Sie zuständigen IHK.